Der Tückerverein Goldenstedt e. V.

wurde 1946 als Sportfischereiverein Goldenstedt e.V gegründet. In Goldenstedt gehen die Angler zum Tücken und nicht zum Fischen. Ebenso werden die Goldenstedter Angler von jeher Tücker und nicht Fischer genannt. Daher lag es nahe dem Verein den Namen Tückerverein zu geben. Im Vereinsemblem ist eine springende Forelle auf blauen Grund mit grünem Umkreis und das Wappen der Gemeinde Goldenstedt zu sehen.

Der Verein bezweckt den Zusammenschluß von Anglern aus Goldenstedt und Umgebung mit dem Ziel:

  • Förderung des waidgerechten Fischen
  • Hege und Pflege des Fischbestandes in den heimatlichen Gewässern
  • Aus- und Fortbildung der jugendlichen Mitglieder im Sinne der Jugendpflege
  • Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, die die Zwecke des Vereins fördern bzw. unterstützen

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

 

Der Tückerverein Goldenstedt ist Mitglied im:

  • Verband Deutscher Sportfischer e. V. ( VDSF )
  • Landesfischereiverband Weser - Ems e. V. - Sportfischerverband-
  • Huntebesatzgemeinschaft
  • Biologische Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems e. V. (BSH)

Jede natürliche Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit bestandener Fischereiprüfung kann die Mitgliedschaft erwerben.
Aktuell sind wir heute ca. 300 Mitglieder.

Neue Mitglieder sind uns jederzeit herzlich willkommen, ob als Gastangler oder als neues Mitglied.

Tückerverein Goldenstedt e. V.
Der Tücker!

Nur in Goldenstedt, sonst nirgendwo, gibt es seit 1946 statt eines Sportfischervereines einen Tückerverein. Da sind sich Heimat- und Sprachforscher einig: Das Verb "tücken" für "angeln, fischen" und das davon abgeleitete Substantiv "Tücker" (Angler, Fischer) ist auf Goldenstedt beschränkt.

Im Grimm`schen Wörterbuch werden die Wörter im Zusammenhang mit "Tucke" gebracht, womit landschaftlich unterschieden eine Hechtangel, ein Aalstecher oder auch nur der Schwimmer an einer Angel gemeint ist. "Tucke" kann auch zum niederdeutschen Verb "tucken" = hochdeutsch "zucken" gestellt werden. Das ist einmalig.

OV vom 16.12.2011 (das)